| 5. Das Militär der sächsischen Herzogtümer
zur Zeit des Deutschen Bundes
1815 gelang es nur Carl August auf dem Wiener Kongreß für sein Land eine Vergrößerung zu erwirken. Auch wurde er Großherzog. Alle fünf Herzogtümer traten in diesem Jahr dem Deutschen Bund bei. Vorerst wurde die Organisation des Militärs der sächsischen Herzogtümer aus der Rheinbundzeit fast unverändert übernommen. Wie auch unter dem Rheinbund richtete sich die Stärke des jeweiligen Kontingents nach der Bevölkerungszahl. Danach hatte jedes Bundesmitglied Infanterie, Jäger, Kavallerie, Artillerie und Pioniere zu stellen. Doch erst am 9. April 1821 erschienen die verbindlichen Bestimmungen. Die sächsischern Herzogtümer bildeten die 3. Brigade der 1. Division des 9. Bundeskorps. Mit Beschluß vom 9. Dezember 1830 wurde den kleinen Staaten die Gestellung der Spezialeinheiten jedoch erlassen. Von nun an gehörten die Kontingente der sächsischen Herzogtümer zur Reserve-Division. Zu stellen hatte Altenburg 852 Mann Infanterie und 130 Jäger, Coburg-Gotha 969 Mann und 147 Jäger, Lichtenberg nur 250 Mann Infanterie, Meiningen 1000 Mann und 150 Jäger sowie Weimar 1745 Mann und 265 Jäger. Hinzu kamen nochmals die Hälfte dieser Leute als Reserve und 1/6 als Ersatzmannschaften. Auch in den folgenden Jahren kamen von seiten der Bundeskriegskommission, die 1848 aufgelöst und durch das Reichskriegs-Ministerium ersetzt worden war, immer wieder neue Anweisungen, die die Stärke der Kontingente, Bewaffnung, Ausrüstung etc. betreffend. Sa.-Weimar: Nach dem Krieg wurden die beiden Bataillone auf eine Stärke von 50 Mann pro Kompanie reduziert, mit Order vom 18. Dezember 1818 sogar nur auf seine Stämme von Offizieren und Unteroffizieren beschränkt. Die Exerzierausbildung der Mannschaften erfolgte am Sonntag nachmittag. Im Herbst fanden Manöver in Bataillonsstärke statt. Am Manöver von 1826 nahm das gesamte Regiments teil. Danach kam das Regiment erst 1864 wieder zu einem gemeinsamen Manöver zusammen. Zunehmend nahmen weimarische Kontingente auch an Manövern der Bundestruppen teil. Weimar hatte ohne Resevetruppen anfangs 2010 Mann Infanterie zu stellen. Der Landsturm wurde 1818 aufgelöst, die Landwehr neu organisiert. 1821 übernahm Weimar die Stellung der Kavallerie und Artillerie auch der anhaltischen und schwarzburgischen Staaten. Folglich formierte Sa.-Weimar eine Dragoner-Division (1822 - 1830) und ein Halbbatterie Artillerie. 4 französische 6pf. Kanonen, die Weimar 1820 von Preußen aus der Beute des Feldzuges von 1815 geschenkt worden waren, bildeten diese Halbbatterie. Ab 22. März 1833 galt das preußische Exerzier-Reglement. Es folgte eine immer engere Annäherung an die preußische Armee. 1840 erhielt die Truppe das Perkussionsgewehr. Von den 4 Kompanien der Bataillone war jeweils eine bereits früher in eine Schützenkompanie umgewandelt worden. Eine grundsätzlich Umformierung des Regiments erfolgte am 23. März 1850. Es bestand nun aus 3 Bataillonen zu je 4 Kompanien, zusammen 3002 Füsiliere. Weiterhin wurde eine Jägerkompanie mit 158 Mann formiert und ein Reservebataillon von 1000 Füsilieren und 52 Jägern befohlen. Seit 1858 stand an die Spitze des weimarischen Kontingents ein preußischer Offizier, der zu diesem Zweck in die Dienste des Großherzogtums trat. Schließlich erhielt das Kontingent 1859 die preußischen Zündnadelgewehre. Sa.-Gotha-Altenburg: Nachdem 1815 die Mannschaften weitgehend beurlaubt worden waren, der Mannschaftsstand betrug pro Komppanie 30 Füsiliere und ca. 15 Unteroffiziere, wurde am 1. Januar 1816 das Landwehr-Bataillon aufgelöst. Neben der Linie verfügte Sa.-Gotha-Altenburg 1816 noch über eine Leibgarde zu Pferd, die 90 Mann stark war und je ein Landregiment in Altenburg und Gotha. Letzteres in der Stärke von 624 Mann, das jährlich zum Exerzieren zusammentrat und im Krieg die Bewachung der Residenz übernehmen sollte.(1) Die Artillerie stand in Gotha, bestehend aus 2 Sechspfündern und 3 Vierpfündern. Im Frühjahr 1821 wurde in Altenburg ein eigenes Linien-Bataillon in der Stärke von 4 Kompanien mit 225 Mann formiert und eine Scharfschützenabteilung in der Stärke von 100 Mann aufgestellt. Um die Kosten für das Bundeskontingent zu senken war am 1. November 1820 ein Patent zur Bildung eines Korps freiwilligen Jäger erlassen worden, die sich selbst ausrüsten mußten und 1821 in Altenburg der Schützenabteilung angegliedert wurden. Die Jäger waren 4 Kompanien stark und verfügten über eine Musik mit ausschließlich Blechblasinstrumenten von 30 Mann. 1821/22 waren die Kontingente der Mitglieder des Deutschen Bundes bestimmt worden, wonach Gotha-Altenburg 1410 Mann Infanterie, 93 Jäger, 265 Kavalleristen, 68 Artilleristen und 18 Pioniere zu stellen hatte. Die Spezialwaffen stellten für die Sächsischen Herzogtümer gemäß einer Konvention gegen Entschädigung das Königreich Sachsen. Einen eigenen Regimentsstab hatten die beiden Bataillone nicht. Diese Funktion übernahm der Bataillonsstab des 1. Bataillons in Gotha mit. Manöver, an denen beide Bataillone gemeinsam teilnahmen, gab es nicht. Nach dem Tode Herzog Augusts wurde im Jahre 1822 die seit 1807 bestehende Leibgarde aufgelöst. Lediglich 10 Mann fanden fortan als Schloßwache in Gotha Verwendung. Sa.-Altenburg: Nach der Neugliederung der sächsischen Herzogtümer verblieb das in Altenburg stehenden Bataillon, sowie die Scharfschützenabteilung bei diesem Herzogtum. Für das Bundeskontingent waren fortan 982 Mann zu stellen, dazu 491 Mann Reserve. Das Altenburger Bataillon wurde in 3 Musketier-, 1 Jäger- und 1 Schützenkompanie organisiert. 1830 erfolgte die Bildung einer Jäger-Kompanie, die freiwilligen Jäger ließ man langsam eingehen und hob sie 1835 endgültig auf. Das Bataillon war zu großen Teilen ständig beurlaubt. Im Herbst wurden jährlich vierwöchige Übungen durchgeführt. Seit 1. Juni 1827 führte das Herzogliche Militair-Kollegium die Militärangelegenheiten des Herzogtums. Am 21. Februar 1835 erschien ein neues Gesetz über die Wehrpflicht, noch ganz der Konskription entsprechend, und am 24. März 1837 traten neue Kriegsartikel für Unteroffiziere und Mannschaften in Kraft. Mit dem 3. Oktober 1835 wurde als Bataillons-Kommandeur erstmals ein Offizier aus preußischem Dienst eingesetzt, der in altenburgische Dienste übertrat. Von nun an wurde die Stelle des Bataillons- bzw. Regimentskommandeurs immer mit einem preußischen Offizier besetzt. Man hoffte damit, erfahrenene Offiziere zu bekommen, zumal man sich in fast allen militärischen Dingen Preußens Heer zum Vorbild nahm. Im März 1849 wurde begonnen, in Altenburg ein 2. Bataillon aufzustellen, was am 1. Oktober zur Formierung des Altenburger Füsilier-Regiments führte. Jedes Bataillon hatte 4 Kompanien, die Jäger-Kompanie verfiel der Auflösung. Mit Verordnung vom 30. Dezember 1851 wurde das Militär-Kollegium abgeschafft, die Verwaltung und das Ersatzwesen übernahm das Landesministerium, bis zum 25. April 1853 noch eine spezielle Militär-Kanzlei. Mit Beschluß vom 10. März 1853 waren die Bundeskontingente wiederum zu erhöhen, Altenburg hatte nun 1146 Mann zu stellen, zusätzlich ein Reserve- und ein Ersatzkontingent. Für die Inspektionen des altenburgischen Kontingents war Österreich zuständig. Dies führte 1854 dazu, daß Suhler Gewehre nach dem Modell des österreichischen Kammergewehrs eingeführt wurden. Erst mit Vertrag vom 17. Oktober 1861 gelangten die preußischen Zündnadelgewehre zur Übernahme. Eine weitere Annährung und der praktische Anschluß an das preußische Heer erfolgt mit Konvention vom 30. März 1862. Am 1. November 1862 traten neue Kriegsartikel in Kraft, die weitgehend den preußischen entsprachen. Das Gesetz vom 23. Juni 1866 hob die Stellvertretung zum Militärdienst auf. Sa.-Coburg-Saalfeld, ab 1826 Sa.-Coburg-Gotha: Nach den Befreiungskriegen wurden die Truppen weitgehend beurlaubt. Der Dienstbestand der Komppanie umfaßte außer den Offizieren 26 Gemeine, 6 Korporale und Vize-Feldwebel, 2 Sergeanten, 1 Fourier, 1 Feldwebel, 3 Trommeljungen, 1 Chirurg, 3 Sappeure, zum Stab des Bataillons ferner 16 Hoboisten, 1 Bataillonstambour, 1 Büchsenmachen und je 1 Stabsfourier, Sappeurkorporal, Korporal und Profoß. Die Manöver wurden aus Kostengründen minimal gehalten. Die Festlegungen des Deutschen Bundes von 1821 verlangten von Sa.-Coburg ein Kontingent 550 Mann, zuzüglich 275 Mann Reserve. Die Spezialwaffen übernahm gegen eine Entschädigung jedoch das Königreich Sachsen. 1822 wurde die Kriegskommission aufgehoben; zur Militärsektion der Landeskommission umgebildet und verlor damit ihre Selbständigkeit. 1825 - 1833 wurde sie dann noch einmal Kriegskommission und ging danach entgültig in der Landesregierung auf. 1826 erhielten die Unteroffiziere einen zweiten Satz Uniformen. Im Jahre 1831 erfolgte die bereits früher geplante und seit 1829 auf dem Papier bestehende Aufstellung einer Füsilier-Kompanie zu St. Wendel im Fürstentum Lichtenberg. Immerhin bestand dort bis dahin eine Gendarmerie aus einem Brigadier und zwei Gendarmen. Bis zur Aufstellung der Kompanie dienten die Konskriptionspflichtigen des Fürstentums in einer Kompanie in Thüringen, denn auch Lichtenberg mußte ein Kontingent zu den Bundestruppen stellen. 1834 wurden aber die Probleme mit Lichtenberg so groß, daß sich der Herzog entschloß, das Gebiet an Preußen zu verkaufen. 1829 war das Coburgische Militär also wie folgt gegliedert: der Stab, gleichzeitig Stab des 1. Bataillons, das 1. Bataillon mit 4 Musketier-Kompanien und 1 Kompanie freiwilliger Jäger in Gotha, das 2. Bataillon mit 2 Füsilier-Kompanien in Coburg und 1 in St. Wendel.(2) In diesem Jahr kam die Bezeichnung Ober- und Unterleutnant in Gebrauch. 1833 hob man das Kriegs-Kollegium in Gotha und die Kriegs-Kommission in Coburg auf. An deren Stelle trat eine gemeinschaftliche Militär-Verwaltungs-Kammer in Gotha. 1845 wurden die Füsilier-Kompanien in Coburg zu einer Jäger-Abteilung mit 2 Kompanien umformiert, die noch eine Zeit lang 6 Trommlerjungen besaß. Der Tambourmajor hieß nun Stabssignalist und taktierte mit einem Horn in der Hand. 1848 war die Sappeursektion pro Bataillon 16 Mann stark, bei jeder Kompanie befanden sich 4 Sappeure. Sie marschieren einige Meter vor den Tambouren und standen bei Paraden rechts von diesen. Im Jahre 1850 übernahm der preußische Major von Rosenberg das Regimentskommando in Coburg-Gotha. Er galt nur als kommandiert und behielt, wie auch die folgenden preußischen Kommandeure des Kontingents die preußische Uniform. Am 1. April 1851 trat eine Reorganisation des Regiments ein, das nun 2 Bataillone zu je 4 Kompanien zählte. Die Jäger gingen in den neuen Kompanien auf. Das 1. Bataillon blieb Musketier-Bataillon in Gotha, das 2. wurde Füsilier-Bataillon und stand in Coburg. Auch wurde die Stadtkommandantur in Gotha aufgelöst, deren Aufgaben der Regimentsstab mit übernahm. Wie bereits 1830 wurde 1859 nochmals eine Mobilisierung durch Bundesbeschluß angeordnet. Beide Male waren Zustände im Ausland der Grund, doch rückten die coburg-gothaischen Truppen nicht aus, sondern wurden nach kurzer Zeit wieder entlassen. Am 1. Juni 1861 schloß Sa.-Coburg-Gotha als erstes thüringisches Herzogtum eine Militärkonvention mit Preußen ab, die vier Monate später in Kraft trat und das Militär praktisch preußischem Befehl unterstellte. Es kam in der Folge zu vielen Maßnahmen, das Regiment dem preußischen Vorbild anzugleichen. Die Bezeichnungen Sekonde- und Premierleutnant fanden wieder Verwendung, auch den Dienst für Einjährig Freiwillige übernahm man von Preußen. 1863 kam es noch zu einer Veränderung bei der Musik. Beide Bataillon verfügten nun über eine Bataillonsmusik. Klarinetten, Flöten, Oboen und Fagotts fielen weg. Jede Bataillonsmusik bestand nun aus 1 Oberhoboist, 1 Tuba, 2 Posaunen, 1 Tenorhorn, 2 Trompeten, 1 Bombardon, 3 Althörner, 1 Piston und 3 Flügelhörner. Das 1. Bataillon hatte zusätzlich 1 Pauke, 1 Paar Becken und 1 Trommel. Ins Gefecht bei Langensalza zog die Musik übrigens nicht, sie wurde vorher zurückgelassen. Sa.-Hildburghausen bis 1826: Auch nach den Befreiungskriegen blieb die Bezeichnung Land-Regiment für die 2 Kompanien Hildburghausens bestehen. Es wurde 1816 sogar ein Unterleutant zum Hauptmann der Artillerie ernannt, die sicher höchsten aus einem Alarmgeschütz bestand. Das kleinste der Sächsischen Herzogtümer mußte 1821 297 Mann stellen. Durch Konvention mit dem Königreich Sachsen wurde diese Zahl noch vermindert, da Sachsen die Gestellung der geforderten 42 Mann Kavalliere und 21 Mann Artillerie übernahm. 1825 bestand der Plan das sächsische Exerzeirreglement einzuführen, doch endete die Militärgeschichte Hildburghausens bereits ein Jahr später, indem das Land mit Sa.-Meiningen vereint wurde. Sa.-Meiningen, ab 1826 Sa.-Meiningen-Hildburghausen: Vorerst blieb nach den Befreiungskriegen auch in Sa.-Meiningen alles beim Alten, das ausgesogene Land bedurfte dringend der Ruhe. Das Militär war bis auf einen kleinen Präsenzstand beurlaubt. Eine Veränderung der Organisation des Militärs trat erst 1827 ein, nachdem Hildburghausen dem Lande angegliedert wurde. Das bisherige Musketier-Bataillon erhielt nun die Bezeichnung Schützen-Bataillon und hatte 4 Kompanien. Dazu kam eine Jäger-Abteilung in Stärke einer halben Kompanie. Am 10. März 1827 wurde das Feldjäger-Korps errichten, in der Stärke von anfangs 1 Offizier, 6 reitenden Oberjägern und 30 Jägern zu Fuß. Die Jäger leisteten vornehmlich Gendarmerie-Dienst. Seit 1844 galt das preußische Exerzier-Reglement. 1849 wurde nach dem Feldzug eine 5. Schützenkompanie formiert und die Jäger-Abteilung erhielt wieder den Status einer selbständigen Kompanie. In Meiningen fanden regelmäßig Manover statt, die zum Teil im Verband mit anderen Bundestruppen durchgeführt wurden. 1855 wurde das Bundeskontingent Meiningens wiederum erhöht. Daher kam es zur Organisation eines Füsilier-Regiments zu 2 Bataillonen mit je 4 Kompanien. Die Jäger gingen nun als Füsiliere in den neuen Kompanien auf. 1859 erfolgte eine kurzzeitige Mobilisierung, auf Grund der Ereignisse in Italien. Sa.-Weimar: Nachdem das weimarische Kontingent seit 1815 nur 1830 zur Unterdrückung aufkommender Unruhen ausgerückt war, wurden die Bataillone zur Zeit der revolutionären Unruhen 1848/49 zu gleichem Zweck wiederum eingesetzt. Am 9. August marschierte das 1. Bataillon nach Schleswig-Holstein aus, wurde jedoch nur zu Wach- und Patrouillendienst verwandt. Es verlegte bereits im September wieder in die Heimat. Anschließend besetzte es als Teil der Reichstruppen erst Altenburg, später Meiningen. Das 2. Bataillon rückte im März 1849 nach Schleswig-Holstein und nahm am 13. April an der Erstürmung der Düppeler Schanzen nur am Rande des Gefechts teil. Es bildete später bis zum Waffenstillstand die Besatzung von Kolding und kehrte dann ebenfalls nach Weimar zurück. Sa.-Altenburg: Die Stadt Altenburg war 1848 ein Zentrum der revolutionären Bewegung in Thüringen. Der Herzog flüchtete, der Kommandeur des Militärs wurde einstweilig zur Disposition gestellt und das Militär am 18. August 1848 weitgehend beurlaubt. Erst sächsische und später hannoversche Truppen stellten die Ruhe und Ordnung wieder her. Bereits Anfang Oktober war das altenburgische Bataillon jedoch wieder beisammen und rückte am 3. Oktober im Verband der Reichstruppen nach Sa.-Weimar aus. In Jena nahm das Bataillon an der Zerschlagung einer Revolte teil. Aber schon am 2. Januar 1849 verließ das Bataillon Weimar per Eisenbahn, um nach Schleswig-Holstein zu verlegen. Als Teil der kombinierten Brigade Spangenberg nahm es an den Gefechten bei Ulderup am 6. April und Wester-Düppel am 12. April teil. Beim Sturm auf die Düppeler Schanzen am folgenden Tag blieb es in Reserve. Bis zum Ende des Feldzuges leistete das Bataillon nun nur noch Vorposten- und Sicherungsdienst, zuletzt zur Verteidigung von Kolding. Sa.-Coburg-Gotha: Auch die Truppen dieses Herzogtums wurden in die Unruhen des Jahres 1848 verwickelt. Eine besondere Rolle sollte das Korps der Bürgergarde in Gotha spielen, die immerhin einige Kompanien Infanterie, Ulanen und Artillerie umfaßte. Das Gothaische Musketier-Bataillon marschierte am 13. November 1848 nach Reuß ins Vogtland. Hier stand es längere Zeit in Gera. Im März kam dann der Befehl nach Schleswig-Holstein zu verlegen. Es schiffte ein, wie damals noch das Verladen auf die Eisenbahn hieß, und erreicht so noch Ende März die Gegend um Eckernförde. Hier stand die Reserve-Brigade des Herzogs Ernst II. von Sa.-Coburg-Gotha, zu der neben dem coburg-gothaischen Marschbataillon auch das meiningensche und reußische Füsilier-Bataillon gehörten, sowie die 1. nassauische Fuß-Batterie, die 5. schleswig-holsteinische Festungs-Batterie und das 3. schleswig-holsteinische Reserve-Bataillon. Dies waren auch die Truppen, die am 5. April 1849 im Gefecht bei Eckernförde dem Herzog zur Verfügung standen. Die anderen zur Brigade gehörenden Einheiten waren noch nicht eingetroffen. Diese genannten ca. 2500 Infanteristen und 16 Geschütze mit ihren Bedienungen lieferten einem dänischen Geschwader ein vernichtendes Abwehrgefecht. Unter der Führung des Linienschiffes "Christian VIII." mit 84 Geschützen, der Fregatte "Gefion" mit 48 Geschützen sowie 2 Dampfern mit 15 Geschützen, einer Brigg und drei Transportschiffen mit einer Kompanie Infanterie an Bord versuchten die Dänen Eckernförde zu erobern. Das ungleiche Gefecht endete mit einer verheerenden Niederlage der Dänen, die ihr Linienschiff und die Gefion verloren. Dazu mußten sie 50 Offiziere und 1131 Mann an Todten, Verwundeten und Gefangenen verzeichnen. Auf deutscher Seite beliefen sich die Verlust auf 4 Tote und 17 Verwundete, wovon kein Mann auf das Bataillon Coburg-Gotha kam. Im weiteren Verlauf des Feldzuges nahm das Bataillon an keinen wesentlichen Ereignissen mehr teil. Am 2. August zog es wieder in Gotha ein und wurde anschließend demobilisiert. Sa.-Meiningen: Da der Einsatz des meiningischen Militärs im eigenen Lande als unsicher galt, wurden diese Versuche bald aufgegeben. Als Teile der Reichstruppen zogen die meiningischen Truppen im November zur Wiederherstellung der Ordnung nach Schleiz und Lobenstein in Reuß, die 4. Kompanie jedoch bald wieder nach Saalfeld und Hildburghausen. Im März 1849 kam auch für das meiningische Kontingent die Aufforderung nach Schleswig-Holstein zu verlegen. Ende des Monats dort angekommen, bezog es in der Nähe von Eckernförde Quartier. Am 5. April alarmierte man zwar das Bataillon, doch blieb es einige Stunden von Eckernförde entfernt stehen und nahm am Gefecht keinen Anteil. In der verbleibenden Zeit des Feldzuges hatte es wie die gesamte Reserve-Brigade nur noch Aufgaben zur Küstenbewachung und Besetzung des Landes zu erfüllen. Anfang August 1849 kamen die Meininger wieder in ihre Heimat und wurden dort, bis auf 50 Mann pro Kompanie, demobilisiert. Sa.-Weimar: 1866 wurden die 3 weimarischen Bataillone als Besatzung in die vorerst neutrale Bundesfestung Mainz verlegt, später das 1. Bataillon nach Rastatt und die anderen beiden nach Ulm. Das Offizierkorps und die Mannschaften waren eher pro preußisch gestimmt, weshalb ihnen bisweilen mit Mißtrauen begegnet wurde. Zu bewaffneten Auseinandersetzungen kam es indes nicht. Nach dem Austritt Weimars aus dem Deutschen Bund Anfang Juni 1866 und dem Abschluß eines Bündnisses mit Preußen gerieten die Truppen jedoch in eine schwierige Situation und waren praktisch in den nun feindlichen Bundesfestungen gefangen. Jedoch konnten die Truppen bereits im August nach Weimar zurückkehren. Sa.-Altenburg: Das altenburgische Füsilier-Regiment sollte von seiten des Deutschen Bundes als Besatzung der Festung Mainz, später Rastatt eingesetzt werden. Doch war Herzog Ernst wenig geneigt, gegen Preußen ins Feld zu ziehen, so daß die Mobilisierung vorerst verzögert wurde. Schließlich erfolgte die Mobilisierung innerhalb weniger Tage und das Regiment war am 14. Juni marschbereit, jedoch nur, um sich den preußischen Truppen anzuschließen. Am 23. Juni erhielt es den Befehl nach Erfurt zu verlegen, wo es bereits am 25. Juni einrückte. Zwei Tage später, am 27. Juni, marschierte das Regiment nach Sömmerda, um dort die Gewehrfabrik zu sichern; es kehrte aber nach der Schlacht bei Langensalza am 30. Juni wieder nach Erfurt zurück. Hier nahmen die Altenburger am Garnisonsdienst teil und exerzierten eifrig. Außerdem stellten sie größere Arbeitskommandos für Schanzarbeiten, wofür es Extravergütung gab. Anfang Juli wurde das Regiment dem 2. Reserve-Korps zugeteilt und zurück nach Altenburg verlegt. Von dort rückte es Ende Juli nach Bayern ab. Ohne an Kampfhandlungen teilgenommen zu haben kehrte das Regiment bis zum 10. September nach Altenburg per Eisenbahn zurück und wurde anschließend demobilisiert. Sa.-Coburg-Gotha: kämpfte 1866 an der Seite Preußens. Das Regiment nahm Anteil am Treffen bei Langensalza am 27. Juni gegen die Truppen Hannovers und hatte einige Verluste zu verzeichnen. Anschließend marschierte es, zur West-Armee gehörend, nach Bayern und hatte noch ein Gefecht bei Hundheim mit badischen Truppen zu bestehen. Danach rückte es bis Frankfurt am Main vor, wo es am 31. Juli einzog. Bis zum 16. blieben die Thüringer hier, dann fuhren sie per Eisenbahn in die Heimat, für sie war der Feldzug beendet. Sa.-Meiningen-Hildburghausen stand 1866 auf seiten Österreichs. Am 7. Juni ordnete der Herzog die Mobilmachung an, einige Tage später verlegten die beiden Bataillone per Eisenbahn in die Bundesfestung Mainz. Oberst von Buch, Regimentskommandeur der Meininger, wurde zum Festungskommandanten ernannt. Er blieb dies, bis der Befehl zum Rückmarsch am 25. Juli eintraf. Die Entscheidungen, sich gegen Preußen zu erklären, veranlaßte den Herzog abzudanken, seine Sohn Georg, schloß am 8. Oktober 1867 mit Preußen einen Friedensvertrag ab.
(1) Vollständiges Staats- Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen..., von August Schumann, Bd. 3, Zwickau 1816, S. 304. (2) Lantz, Bd. 2, S. 3. |
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